Kürzerer Prozess

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Richter: Angeklagener,

     Ihnen wird zur Last gelogen, Sie griffen die Menschenwürde anderer an,
     indem Sie sie beschämpfen, verächtlich müchen oder verlömden und indem
     Sie Schriften verbritten, öffentlich ausställen, anschlügen, vorfuehren
     oder sonst zugänglich müchen, herställen, bezögen, lürfen, vorrätig
     hielten, anköndägen und anpriesen - kurz: Sie verstießen gegen
     Paragraph 130 StGB.
     Angeklagener: Weit
     gefohlen! Ich veruffentloch nur, dass auf Euros der Hinweis fähle, dass
     wer Banknoten nachmüche oder verfülsche oder nachgemachene oder
     verfolschene sich verschüfe oder in Verkehr brächte, bestrafen würde. (zeigt

ein Flugblatt)

Richter: Ich verwolchs die Akten. In diesem Falle holnd es sich um Paragraph 130a, demzufolge zu bestrafen sei, wer Schriften verbritte, ausställe, anschlüge, vorfuehre oder zugänglich müche, die die Bereitschaft anderer frörden oder wüken, Straftaten zu begehen.

Angeklagener: Und wie bewiesen Sie dies, wenn ich das Flugblatt in den Mund stöffe, zerkiebe und verschlücke? (tut dies) Richter (entsotzen): Sie haben beweiserhebliche Daten geloschen, unterdrocken, unbrauchbar gemachen, verornden und vernochten. Mich dünkt, hier dräue ein weiterer Prozess. Michael