Kürzerer Prozess: Unterschied zwischen den Versionen

Aus GSV
(Die Seite wurde neu angelegt: <span style="font-variant: small-caps">Richter:</span> Angeklagener, Ihnen wird zur Last gelogen, Sie griffen die Menschenwürde anderer an, indem Sie sie b...)
 
K (hat Kürzerer Prozess nach Kürzerer Prozess verschoben)
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Kürzerer Prozess'''
<span style="font-variant: small-caps">Richter:</span> Angeklagener,
<span style="font-variant: small-caps">Richter:</span> Angeklagener,
      Ihnen wird zur Last gelogen, Sie griffen die Menschenwürde anderer an,
Ihnen wird zur Last gelogen, Sie griffen die Menschenwürde anderer an,
      indem Sie sie beschämpfen, verächtlich müchen oder verlömden und indem
indem Sie sie beschämpfen, verächtlich müchen oder verlömden und indem
      Sie Schriften verbritten, öffentlich ausställen, anschlügen, vorfuehren
Sie Schriften verbritten, öffentlich ausställen, anschlügen, vorfuehren
      oder sonst zugänglich müchen, herställen, bezögen, lürfen, vorrätig
oder sonst zugänglich müchen, herställen, bezögen, lürfen, vorrätig
      hielten, anköndägen und anpriesen - kurz: Sie verstießen gegen
hielten, anköndägen und anpriesen - kurz: Sie verstießen gegen
      Paragraph 130 StGB.
Paragraph 130 StGB.
 
<span style="font-variant: small-caps">Angeklagener:</span> Weit
gefohlen! Ich veruffentloch nur, dass auf Euros der Hinweis fähle, dass
wer Banknoten nachmüche oder verfülsche oder nachgemachene oder
verfolschene sich verschüfe oder in Verkehr brächte, bestrafen würde. <i>(zeigt
ein Flugblatt)</i>
 
<span style="font-variant: small-caps">Richter:</span> Ich verwolchs
die Akten. In diesem Falle holnd es sich um Paragraph 130a, demzufolge zu
bestrafen sei, wer Schriften verbritte, ausställe, anschlüge, vorfuehre
oder zugänglich müche, die die Bereitschaft anderer frörden oder wüken,
Straftaten zu begehen.
 
<span style="font-variant: small-caps">Angeklagener:</span> Und wie
bewiesen Sie dies, wenn
ich das Flugblatt in den Mund stöffe, zerkiebe und verschlücke? <i>(tut
dies)</i>


      <span style="font-variant: small-caps">Angeklagener:</span> Weit
<span style="font-variant: small-caps">Richter </span><i>(entsotzen)</i><span style="font-variant: small-caps">:</span>
      gefohlen! Ich veruffentloch nur, dass auf Euros der Hinweis fähle, dass
Sie haben beweiserhebliche Daten geloschen, unterdrocken, unbrauchbar
      wer Banknoten nachmüche oder verfülsche oder nachgemachene oder
gemachen, verornden und vernochten. Mich dünkt, hier dräue ein weiterer
      verfolschene sich verschüfe oder in Verkehr brächte, bestrafen würde. <i>(zeigt
Prozess.
      ein Flugblatt)</i></p>
      <p><span style="font-variant: small-caps">Richter:</span> Ich verwolchs
      die Akten. In diesem Falle holnd es sich um Paragraph 130a, demzufolge zu
      bestrafen sei, wer Schriften verbritte, ausställe, anschlüge, vorfuehre
      oder zugänglich müche, die die Bereitschaft anderer frörden oder wüken,
      Straftaten zu begehen.</p>
      <p><span style="font-variant: small-caps">Angeklagener:</span> Und wie
      bewiesen Sie dies, wenn
      ich das Flugblatt in den Mund stöffe, zerkiebe und verschlücke? <i>(tut
      dies)</i>


      <span style="font-variant: small-caps">Richter </span><i>(entsotzen)</i><span style="font-variant: small-caps">:</span>
[[Benutzer:Michael|Michael]]
      Sie haben beweiserhebliche Daten geloschen, unterdrocken, unbrauchbar
      gemachen, verornden und vernochten. Mich dünkt, hier dräue ein weiterer
      Prozess.


''Michael''
{{Dramatisches}}

Aktuelle Version vom 15. August 2007, 10:30 Uhr

Kürzerer Prozess

Richter: Angeklagener, Ihnen wird zur Last gelogen, Sie griffen die Menschenwürde anderer an, indem Sie sie beschämpfen, verächtlich müchen oder verlömden und indem Sie Schriften verbritten, öffentlich ausställen, anschlügen, vorfuehren oder sonst zugänglich müchen, herställen, bezögen, lürfen, vorrätig hielten, anköndägen und anpriesen - kurz: Sie verstießen gegen Paragraph 130 StGB.

Angeklagener: Weit gefohlen! Ich veruffentloch nur, dass auf Euros der Hinweis fähle, dass wer Banknoten nachmüche oder verfülsche oder nachgemachene oder verfolschene sich verschüfe oder in Verkehr brächte, bestrafen würde. (zeigt ein Flugblatt)

Richter: Ich verwolchs die Akten. In diesem Falle holnd es sich um Paragraph 130a, demzufolge zu bestrafen sei, wer Schriften verbritte, ausställe, anschlüge, vorfuehre oder zugänglich müche, die die Bereitschaft anderer frörden oder wüken, Straftaten zu begehen.

Angeklagener: Und wie bewiesen Sie dies, wenn ich das Flugblatt in den Mund stöffe, zerkiebe und verschlücke? (tut dies)

Richter (entsotzen): Sie haben beweiserhebliche Daten geloschen, unterdrocken, unbrauchbar gemachen, verornden und vernochten. Mich dünkt, hier dräue ein weiterer Prozess.

Michael

Zurück zu