Diskussion:Rettet des Genitivs!

Aus GSV

Genitiv-Argument vs. Genitivus partitivus

Die zwei neuen Listen finde ich sehr gut. Aber steht denn "breit" (eines Fingers breit) noch richtig, oder ist das nicht auch ein Genitivus partitivus? Irgendwie bin ich jetzt schon richtig narrisch im Kopf, was was ist oder warum auch nicht.
Katakura 17:47, 4. Aug. 2008 (CEST)

Ich denke, nicht, denn eines Fingers gibt nicht an, wovon, sondern, wieviel. Möglicherweise verdient auch das eine eigene Kategorie (Genitivus quantitatis klingt passend, scheint aber etwas anderes zu bezeichnen) – aber warten wir ab, ob weitere Beispiele auftauchen.
Kilian 22:34, 4. Aug. 2008 (CEST)
Hmmm, dann scheint mir "lang" (einer Spannen lang) ein solches Beispiel zu sein, was auch nicht so recht in die bisherigen Listen passt, oder? Doch worunter man das dann korrekt einordnet, ist mir echt schleierhaft - da bist Du der Fachmann.
Katakura 10:36, 5. Aug. 2008 (CEST)
Stimmt, lang gehœre in dieselbe, noch zu beschriftende Schublade.
Kilian 13:03, 5. Aug. 2008 (CEST)

Genitiv-Attribute

...kekünnen interessant sein, wenn sie prädikativ gebraucht werden wie in

  • Ich bin (in älteren Texten auch: werde) guter Dinge
  • Er ist des Teufels.

Kant koppelt ein Genitiv-Attribut gar mit als an:

Das vernünftige Wesen zählt sich als Intelligenz zur Verstandeswelt, und, bloß als eine zu dieser gehörige wirkende Ursache, nennt es seine Kausalität einen Willen. Von der anderen Seite ist es sich seiner doch auch als eines Stücks der Sinnenwelt bewusst, (...). Als bloßen Gliedes der Verstandeswelt würden also alle meine Handlungen dem Prinzip des reinen Willens vollkommen gemäß sein; als bloßen Stücks der Sinnenwelt würden sie gänzlich dem Naturgesetz der Begierden und Neigungen, mithin der Heteronomie der Natur gemäß genommen werden müssen.

Aber was machen wir damit?
Kilian 11:14, 19. Jan. 2009 (CET)